Ich biete kompetente Verteidigung und Beratung in allen Bereichen des Strafrechts – spezialisiert auf komplexe Fälle der mittleren bis schweren Kriminalität.
Ich berate Einzelpersonen, Vereine, Unternehmen und Gesellschaften und verteidige in allen Bereichen des Strafrechts sowie gegen Ordnungswidrigkeitenvorwürfe. Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen in der Beratung und Intervention bereits im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens, auch bei der Zeugenbeistandschaft, in der Verteidigung in der Hauptverhandlung, aber auch in den jeweiligen Rechtsmittelverfahren.
Über besondere Kenntnisse verfüge ich im Bereich des Wirtschafts- und des Betäubungsmittelstrafrechts, im Jugend-, im Arbeitsstrafrecht, im Sexual- sowie im Kapitalstrafrecht. Ich verteidige meine Mandanten und begleite und berate auch deren Angehörige in komplexen, mittleren und schweren Strafverfahren, während der Untersuchungshaft und auch in der Strafvollstreckung.
Studium an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main; studentische Mitarbeit an den strafrechtlichen und strafprozessualen Lehrstühlen von Prof. Peter Alexis Albrecht und Prof. Monika Frommel, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Cornelius Prittwitz, Universität Rostock. Rechtsreferendariat in Berlin; zugelassen als Rechtsanwalt seit 1997. Die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht seit 2001, regelmäßige Fortbildungen im Straf-, Strafprozess- und im Arbeitsrecht.
Mitglied im Beirat des Republikanischen Anwältinnen und Anwältevereins (RAV), Ausbilder und Referent im Fachanwaltskurs für Strafverteidigung des RAV; ehemaliges Mitglied im Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen; Referent und AG-Leiter von Referendar*innen im Rahmen der Justizausbildung für das Gemeinsame Justizprüfungsamt Berlin-Brandenburg; Vorträge in der Law-Clinic am Lehrstuhl Straf- und Strafprozessrecht von Prof. Carsten Momsen an der Freien Universität Berlin; Gründer der unentgeltlichen Rechtsberatungsstelle für Strafbefehlsempfänger.
Jugendstrafrecht wird auf Jugendliche im Alter von 14 Jahren bis zu 17 Jahren angewendet. Auf Heranwachsende (18-20) wird Jugendstrafrecht angewendet, wenn diese in ihrer Reifebildung noch Jugendlichen vergleichbar sind. Für Jugendliche oder ihnen gleichgestellte Heranwachsende gelten die strengen Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts nicht. Jugendliche werden danach überwiegend milder bestraft im Vergleich zu Erwachsenen.
Jugendstrafrecht Heranwachsende StrafprozessWohnraumdurchsuchungen finden zumeist in den frühen Morgenstunden statt und setzen die Betroffenen, oft aus dem Schlaf gerissen, hohem Stress aus. Im Regelfall erfolgt die Durchsuchung auf der Grundlage eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Für die Betroffenen der Durchsuchung gelten die folgenden prinzipiellen Ratschläge:
Durchsuchung Strafprozess RechteHannes Honecker ist Teil von
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