Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? Behalten Sie den gelben Umschlag. Auf dem Umschlag steht das Zustellungsdatum. Der Strafbefehl wird zu Ihrer Verurteilung, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Strafbefehls (Zustellungsdatum) Einspruch dagegen erheben. Lassen Sie sich nicht Zeit, sondern kontaktieren Sie unverzüglich einen Strafverteidiger.
Verstehen Sie nicht, was in dem Strafbefehl steht? Halten Sie die Höhe der Strafe für unangemessen hoch? Haben Sie die 14tägige Einspruchsfrist versäumt? Verstehen Sie nicht, warum neben der Strafe auch noch eine Einziehung eines Geldbetrages erfolgen soll? Fragen Sie einen Strafverteidiger.
Folgende Grundsätze sollten Sie kennen: