Sind Sie einer Straftat verdächtig, müssen Sie über Ihr Schweigerecht belehrt werden. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Es steht Ihnen zu.
Das Schweigerecht beruht auf verfassungsrechtlich geschützten Grundsätzen. Wer von seinem Recht zu schweigen Gebrauch macht, macht sich nicht verdächtiger als er ohnehin verdächtig ist. Der immer wieder gehörte Satz, „wer sich nichts vorzuwerfen hat, kann auch Angaben machen“ ist vielleicht eine allgemeinpsychologische Binsenweisheit. Strafprozessual ist dieser Satz aber unzutreffend.
Folgende Regelsätze sollten Sie zu Ihrem Schweigerecht kennen: