Wohnraumdurchsuchungen finden zumeist in den frühen Morgenstunden statt und setzen die Betroffenen, oft aus dem Schlaf gerissen, hohem Stress aus. Im Regelfall erfolgt die Durchsuchung auf der Grundlage eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Für die Betroffenen der Durchsuchung gelten die folgenden prinzipiellen Ratschläge:
Sichern Sie Ihre Rechte, indem Sie Ihren Anwalt, sinnvollerweise einen Strafverteidiger, telefonisch kontaktieren. Sie haben das Recht, Ihren Anwalt zu konsultieren, und zwar in jeder Phase des Verfahrens, d.h. auch bei einer Durchsuchung.
Beruhigen Sie sich und behalten Sie Ruhe. Eine gerichtliche Überprüfung der Durchsuchungsmaßnahme, auch der Art und Weise der Durchsuchung, ist regelmäßig erst im Nachhinein möglich. Wehren Sie sich nicht gegen die Maßnahme, denn sie kann mit Zwang durchgeführt werden. Wenn Sie sich wehren, wird schnell der Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhoben.
Kontrollieren Sie das polizeiliche Handeln. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss. Dieser ermöglicht Ihnen festzustellen, welche Bereiche der Wohnung durchsucht werden dürfen, wonach gesucht werden darf und wonach nicht.
Sichern Sie Ihre Rechte und widersprechen Sie der Durchsuchung sowie der Sicherstellung/Beschlagnahme von Gegenständen. Erklären Sie sich nicht mit der Durchsuchung einverstanden. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht in Ruhe (siehe Ratschlag 1) durchgelesen haben. Sie können anstelle Ihrer Unterschrift auch schreiben: „Ich widerspreche der Durchsuchung“. Ihrem Widerspruch steht nicht entgegen, die gesuchten Gegenstände herauszugeben.
Sichern Sie Ihre Rechte, indem Sie keine Angaben machen. Seien Sie sich darüber bewusst: Sie können immer – zu jeder Zeit, d.h. auch nachträglich – und über Ihren Anwalt Erklärungen abgeben. Bereits gemachte Erklärungen können Sie nicht ungeschehen machen.
Sichern Sie Ihre Rechte, indem Sie sich ein Beschlagnahme- bzw. Sicherstellungsprotokoll aushändigen lassen. Die Sicherstellungsprotokolle sind notwendige Grundlage, um bestimmte Gegenstände zurückzuerlangen.
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