Jugendstrafrecht wird auf Jugendliche im Alter von 14 Jahren bis zu 17 Jahren angewendet. Auf Heranwachsende (18-20) wird Jugendstrafrecht angewendet, wenn diese in ihrer Reifebildung noch Jugendlichen vergleichbar sind. Für Jugendliche oder ihnen gleichgestellte Heranwachsende gelten die strengen Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts nicht. Jugendliche werden danach überwiegend milder bestraft im Vergleich zu Erwachsenen.
Jugendstrafrecht Heranwachsende StrafprozessWohnraumdurchsuchungen finden zumeist in den frühen Morgenstunden statt und setzen die Betroffenen, oft aus dem Schlaf gerissen, hohem Stress aus. Im Regelfall erfolgt die Durchsuchung auf der Grundlage eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Für die Betroffenen der Durchsuchung gelten die folgenden prinzipiellen Ratschläge:
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